10 Salomon Stein
Hier ruht in Gott
Salomon Stein
Osttor
geb. 1.Mai. 1781
gest. 15.Mai 1857
Inschrift Rückseite: 1956 erneuert durch den Urenkel Ernst Stein
Bevor die Führung von Familiennamen für Juden 1845 verpflichtend wurde, nannte man ihn Salomon Samuel, was der jüdischen Namensgebung entsprach: Salomon ben Samuel d.h. Salomon Sohn des Samuel, des 1751 geborenen Samuel Salomon Philipp.
Salomon Stein heiratete 1817 die aus Burgsteinfurt stammende Rieka (Rachel) Israel zwischen deren Familien offenbar enge (auch wirtschaftliche) Kontakte bestanden. Lt. Geburtsregister für die Juden (Pfarramt Beckum, Akte B 233) gingen aus dieser Ehe folgende Kinder hervor:
- Jette 08.04.1818,
- Selig 08.09.1819,
- Israel 23.10. 1823 und schließlich (nicht mehr im Pfarrregister aufgeführt)
- Samuel *29.9.1829.
Mit seiner Familie lebte er in dem vom Vater geerbten Haus Oststraße 35 (Osttor). Als erfolgreicher Kaufmann, der einen Handel mit Eisenwaren betrieb und 1847 auch Eigentümer einer Gerberei wurde, war er eine bekannte Persönlichkeit. Zwischen 1829 und 1847 nahm er das Amt des ersten Vorstehers der jüd. Gemeinde wahr. Eine Akte im Staatsarchiv Münster aus den Jahre 1836 erwähnt seinen Namen in Zusammenhang mit der "Regulierung der Domanialge fälle vom Kolonat Deitert im Kirchspiel Beckum zwischen dem Schmied Johann Bernhard Becker und den Handelsleuten Salomon Stein und Isaac Falk zu Beckum".
Den aufrührerischen Geist der 48er Revolution bekam, als dieser kurzzeitig auch nach Beckum überschwappte, ausgerechnet Salomon Stein unangenehm zu spüren. Nach dem Frühjahrsappell der Landwehr auf dem Westenfeuermarkt marschierten die Soldaten aus dem gesamten Kreisgebiet mit ihren schwarz-rot-goldenen Fahnen durch die Stadt, "abends zogen viele von ihnen betrunken durch die Straßen und drangen in das Haus des jüdischen Händlers Stein ein. 70 bis 80 Bürger wurden "mit dem Bemerken, der Ausbleibende sei eine Hundsfott" von Randalierenden aufgefordert, die Häuser derer zu demolieren, die für die Gemeinheitsteilung gestimmt hatten!" (Wilh Schulte, KHK 1969, S. 64-65) (Gemeinheitsteilung = Abschaffung des gemeinsamen Nutzungsrechtes an Weide, Wald etc.) "Durch das Eingreifen des Schmiedes und Ratsherrn Becker ... gelang es, eine Bürgerwehr zu Stande zu bringen, die mit Mistgabeln und Kübelbäumen die auswärtigen Ruhestörer zum Tore hinaustrieb". (Festschrift 1924, S. 25)
Der Magistrat von Beckum veranlaßte "schleunigste Kriminaluntersuchungen" zu diesen "argen Ruhestörungen und man bildete unverzüglich eine Bürgerwehr mit vier Kompanien zu sicherstellung von Ruhe und Ordnung.
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Literaturhinweis: Hubert Lukas: „Hier ruhen in Gottes seligem Schutz …“ – Der jüdische Friedhof in Beckum (Beckumer Blätter Nr. 3), Beckum 1988. Seite 60