2.6.4 1 Stieleichengruppe - Quercus robur -

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Stieleichengruppe - Quercus robur -

 

Das Naturdenkmal besteht aus 4 Stieleichen mit Stammdurchmessern von 0,70 m bis 1,1 m in der Feldflur nördlich des Gehöfts Große Westhoff am Südrand der BAB A 2.

Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) LG NW und dient der Erhaltung der Stieleichen, die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnen.

D. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Zur Sicherung und Entwicklung des Naturdenkmals ist eine Sukzessionsfläche im Bereich des Kronentraufbereichs anzulegen.

E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 21 1 Flurstück: 93 ttw.

Die Abgrenzung ist gemeinsam mit dem Eigentümer in der Örtlichkeit festzulegen.