Das Naturdenkmal steht in der freien Feldflur östlich Vellern an einer Wegekreuzung. Unter der Linde befindet sich ein Kreuz. Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) und dient der Erhaltung der Linde (Stammdurchmesser 1,1 m), die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnet.
E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 210 Flurstück: 255 tlw.
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