Das Naturdenkmal steht am Ostrand des Hofes Samson zwischen einem Gebäude und der Straße.
Die Festsetzung ist erforderlich gem. § 22 b) LG NW und dient der Erhaltung der Stieleiche
(Stammdurchmesser ca. 1,9 m), die sich durch Eigenart und Schönheit auszeichnet.
E. Abgrenzung: Gemarkung: Beckum Flur: 120 Flurstück: 8 tlw.