So werden Sie Mitglied:

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Jahresbeitrag leistet. Zur Aufnahme in den Verein ist eine schriftliche unterzeichnete Beitrittserklärung erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen sowie zur Benutzung der Vereinseinrichtungen.

 

Hier können Sie sich die Beitrittserklärung als PDF-Datei downloaden

und uns ausgefüllt auf dem Postwege oder per Fax zuschicken.

Fax: 0 25 21 - 82 42 24

 

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Datenschutzerklärung:

 

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Datenschutzgesetzes informieren wir alle Mitglieder des Heimat- & Geschichtsvereins Beckum e.V. welche personenbezogenen Mitgliederdaten (soweit sie angegeben wurden) für welche Zwecke gespeichert und genutzt werden:

  • Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, Email-Adresse und Eintrittsjahr der Vereinsmitglieder werden ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung des Heimat- & Geschichtsverein Beckum e.V. elektronisch gespeichert. Sie sind nur dem geschäftsführenden Vorstand zugänglich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Bankverbindungsdaten der Vereinsmitglieder werden ausschließlich zum Zwecke des Einzugs des Mitgliedsbeitrages des Heimat- & Geschichtsvereins Beckum e.V. elektronisch gespeichert. Sie sind nur dem geschäftsführenden Vorstand zugänglich und werden zur Durchführung des Lastschrift-Einzugsverfahrens an ein Bankinstitut übermittelt.
  • Zur Information der Mitglieder des Heimat- & Geschichtsvereins Beckum e.V. werden Einladungen oder Hinweise auf Veranstaltungen vom geschäftsführenden Vorstand an die Post-Anschrift oder an die Email-Adresse des Vereinsmitglieds versandt.

Soweit vom Vereinsmitglied einzelnen Punkten widersprochen wird oder Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt wird, bitten wir um umgehende schriftliche Mitteilung an den Heimat- & Geschichtsverein Beckum e.V., Südstraße 21, 59269 Beckum. Die gespeicherten Daten werden aus steuerlichen Gründen 10 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft vollständig gelöscht.